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Spielerschutz · Werkzeug

OASIS-Assistent: Sperre in deiner Situation

Wähle, was du vorhast. Du bekommst die passenden Schritte nach dem Glücksspielstaatsvertrag, deine konkreten Fristen und – falls du lieber schreibst – eine Vorlage für den Antrag.

Kurz gesagt
  • Panik-Button: sofort 24 Stunden gesperrt, endet von selbst. Selbstsperre: mindestens drei Monate, ohne Angabe ein Jahr. Fremdsperre: mindestens ein Jahr.
  • Eine Selbst- oder Fremdsperre endet nie automatisch – nur auf schriftlichen Antrag beim Regierungspräsidium Darmstadt, frühestens nach der Mindestdauer.
  • Sperranträge und Anträge auf Aufhebung sind kostenlos. Am schnellsten geht es über den offiziellen Online-Antrag.

Was hast du vor?

Wähle oben eine Situation. Nichts wird gespeichert oder gesendet.

Die Regeln im Überblick

Panik-ButtonSelbstsperreFremdsperre
Wer löst aus?du, beim Online-Anbieterdu – beim Anbieter oder beim RP DarmstadtAngehörige, Dritte oder ein Anbieter
Grund nötig?neinneinja: Suchtgefährdung, Überschuldung o. Ä., mit Nachweisen
Dauer24 Stundenmind. 3 Monate; ohne Angabe mind. 1 Jahrmind. 1 Jahr
Endeautomatischnur auf schriftlichen Antrag, wirksam frühestens 1 Woche nach Eingangnur auf Antrag, wirksam frühestens 1 Monat nach Eingang
Rechtsgrundlage§ 6i Abs. 3 GlüStV3§ 8a, § 8b GlüStV12§ 8a, § 8b GlüStV

Wo die Sperre gilt – und wo nicht

Die Sperre gilt bei allen Veranstaltern, die an OASIS angeschlossen sind: Online-Slots, Online-Poker, Online-Casinospiele, Sportwetten online und im Wettbüro, Spielhallen und Spielbanken. Laut § 8 Abs. 2 GlüStV sind ausgenommen: Lotterien, die nicht öfter als zweimal pro Woche veranstaltet werden (etwa Lotto 6aus49), Gewinnsparen und bestimmte stationäre Pferdewetten. Sofortlotterien im Internet – also Online-Rubbellose – sind ausdrücklich nicht ausgenommen.4

Anbieter ohne deutsche Erlaubnis sind nicht an OASIS angeschlossen. Dort schützt dich eine Sperre nicht – ein Grund mehr, nur auf der Whitelist zu spielen. Hilfreich kann zusätzlich eine Sperrsoftware auf deinen Geräten oder ein Gespräch mit deiner Bank über Glücksspiel-Zahlungen sein.

Kontakt zum Regierungspräsidium Darmstadt

Für Fragen von Spielerinnen und Spielern zur Sperre: E-Mail [email protected], Servicetelefon +49 6151 12 8611 (mittwochs 9:30–11:30 Uhr, donnerstags 13–15 Uhr).5 Für einen Antrag brauchst du einen Identitätsnachweis – Personalausweis oder Pass, kein Führerschein.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine OASIS-Selbstsperre?

Ohne eigene Angabe mindestens ein Jahr. Du kannst einen kürzeren Zeitraum wählen, aber nicht unter drei Monaten (§ 8a Abs. 6 GlüStV). Danach bleibt die Sperre bestehen, bis du die Aufhebung beantragst.

Endet die Sperre automatisch?

Nein. Nur der Panik-Button endet nach 24 Stunden von selbst. Selbst- und Fremdsperren werden nur auf schriftlichen Antrag aufgehoben (§ 8b Abs. 1).

Kostet eine Sperre etwas?

Nein. Der Sperrantrag und der Antrag auf Beendigung sind kostenfrei (§ 8c GlüStV).

Kann ich mit einer Sperre noch Lotto spielen?

Ja. Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche sind ausgenommen. Online-Rubbellose dagegen nicht.

Erfährt die Person von einer Fremdsperre?

Ja. Vor der Eintragung bekommt sie Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 8a Abs. 3).

Spielerschutz · gleichrangig, nicht im Kleingedruckten

Wenn aus Spiel Druck wird, ist Reden der erste Gewinn.

Kostenfreie, anonyme Beratung – auch für Angehörige. Ohne Wartezimmer, ohne Urteil.

0800 1 37 27 00

Beratungstelefon des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) – bundesweit, kostenfrei, anonym. Mo–Do 10–22 Uhr, Fr–So 10–18 Uhr.